AGB und ARB

 

AGB (UMEX KG)

 

  
1.Teilnahmebedingungen für Tauchkurse
  
1.1.Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
  
1.2.Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr)vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
  
1.3.Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von UMEX KG und UMEX e.V. elektronisch verarbeitet werden.
  
1.4.Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (UMEX-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.
  
1.5.Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
  
1.6.Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
  
1.7.Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
  
1.8.Die Kursgebühren enthalten Luftfüllungen von UMEX für Schüler und Lehrer sowie Theorie- und Praxisunterricht, Zertifizierungskosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
  
1.9.Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule UMEX sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
1.10.Die Tauchschule UMEX übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
1.11.Für Assistenten (Personal) der Tauchschule UMEX gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
1.12Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 17.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
  
1.13.Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot.
  
1.14.Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
  
1.15.Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule UMEX veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule UMEX anerkannt und zur Kenntnis genommen.
  
1.16.Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
  
1.17.Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.
  
1.18.Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.
  
  
2.Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten
  
2.1.Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchaktivität oder -reise erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
  
2.2.Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen des Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (UMEX-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
  

2.3.

Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von UMEX.
  
2.4.Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
  
2.5.Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
  
2.6.Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
  
2.7.Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
  
2.8.Die Kosten für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Nicht im Preis enthalten sind Verleih von Ausrüstung, etwaige lokale Gebühren, Tauchgebühren sowie gesetzlich vorgeschriebene Tauchgenehmigungen.
  
2.9.Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule UMEX sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
2.10.Die Tauchschule UMEX übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
2.11.Für Assistenten (Personal) der Tauchschule UMEX gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
  
2.12.Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 17.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
  
2.13.Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot.
  
2.14.Während der Tauchaktivität ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer/Dive Guide mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
  
2.15.Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule UMEX veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule UMEX anerkannt und zur Kenntnis genommen.
  
  
3.Zahlungs- und Stornobedingungen
  
3.1.Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen.
  
3.2.Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
  
3.3.Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Hiervon ausgenommen sind Tauchlehrerausbildungskurse und Technical Diving Programme.
  
3.4.Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu bezahlen.
  
3.5.Für Tauhaktivitäten werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20% Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen.
  
3.6.Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des Verkaufspersonals gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.
  
3.7.

Eine Auftragerteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wien. Änderung der AGB bedürfen der Schriftform.

 

ARB (Reisebüro)

Für alle von UMEX e.U. vermittelten oder veranstalteten Reisen gelten wenn nicht anders angeführt die ARB 1992 in der derzeit gültigen Fassung. 

Folgende von den ARB 1992 abweichende Stornobedingungen gelten bei allen von UMEX e.U. als Veranstalter durchgeführten Gruppenreisen:

Kurztrips nach Kroatien 2010:

bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................20%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.........................50%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt.........................75%
ab 9. Tag vor Reiseantritt....................................100%

Thailand März 2010, Frankreich Mai 2010, Rotes Meer Oktober 2010:

bis 60. Tag vor Reiseantritt...................................50%
ab 59. bis 29. Tag vor Reiseantritt.........................75%
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt.........................90%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt...........................100% 

Bei anderen Reisezielen:
bitte beachten Sie die gesonderten Bedingungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Reise.

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